So wird der Spruch des Bundesverfassungsgerichtes zur Farce
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Ein Arbeitszeugnis mit Fehlern muss korrigiert werden
Deutsche Wirtschaft AG vor 1 Stunde gefunden
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Und der zugehörige Text:
Ein Arbeitszeugnis mit Fehlern muss korrigiert werden
Experte: Petra Pflanz …
Ein Arbeitszeugnis, das Schreibfehler (Orthografie [Tippfehler], Grammatik oder Interpunktion) enthält, muss der Arbeitgeber gegebenenfalls korrigieren und neu ausstellen. Arbeitnehmer haben grundsätzlich einen Anspruch auf ein absolut fehlerfreies Arbeitszeugnis.
Ein Arbeitszeugnis mit Fehlern
Es ist wichtig, ein Arbeitszeugnis fehlerfrei auszustellen. Unkorrekte Grammatik, Rechtschreibung [Tippfehler] oder fehlende Satzzeichen sind nicht schön und können sinnentstellend wirken. Sie lassen erkennen, dass das Arbeitszeugnis nicht mit gebührender Sorgfalt ausgestellt wurde.
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Ein fehlerhaftes Arbeitszeugnis kann nicht nur für den Arbeitnehmer problematisch sein, weil ihm unterstellt wird, dass er auf seine Arbeitspapiere nicht genügend Wert legt. Es dient ihm schließlich als Visitenkarte für seine weitere berufliche Karriere. Fehler dienen auch dem ausstellenden Arbeitgeber nicht zur Imagepflege.
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Beachtung sollte auch die Schreibweise aufgrund der Rechtschreibreform finden, die seit August 2006 bindend ist. Arbeitszeugnisse müssen nach der neuen Form der Rechtschreibung geschrieben werden, weil sie sonst vom Arbeitnehmer als falsch bemängelt werden könnten und ein Umschreiben erforderlich würde.
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V.N.R Visionen Nutzen Rat
http://www.vnr.de/b2b/personal/arbeitszeugnis/Arbeitszeugnis+mit+Fehlern.html
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„Soweit dieser Regelung rechtliche Verbindlichkeit zukommt, ist diese auf den Bereich der Schulen beschränkt. Personen außerhalb dieses Bereichs sind rechtlich nicht gehalten, die neuen Rechtschreibregeln zu beachten und die reformierte Schreibung zu verwenden. Sie sind vielmehr frei, wie bisher zu schreiben.” BVerG 14.7.1998
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