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Bundesverfassungsrichter
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Sigmar Salzburg
07.10.2023 18.00
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Verfassungsfeindliche Verfassungsrichter

Gertrude Lübbe-Wolff, ehemalige Richterin am Bundesverfassungsgericht, schlägt vor, einzelnen AfD-Vertretern die Grundrechte zu entziehen. Sie wären dann nicht mehr wählbar und könnten in der AfD auch keine Parteiämter mehr bekleiden.

Frau Lübbe-Wolff war vier Jahre lang eine politisch bestimmte Spitzen-Beamte in Bielefeld, bevor sie auf Vorschlag der SPD-Bundestagsfraktion vom Bundestag als Richterin ins höchste deutsche Gericht gewählt wurde, das alleine schon durch seine personelle Beschickung über das Parlament weit weniger unpolitisch ist, als es die meisten Menschen in Deutschland für möglich halten.

Diese Frau Lübbe-Wolff schlägt vor, mit der Aberkennung der Grundrechte von AfD-Repräsentanten bei Björn Höcke anzufangen. Und nach diesem Exempel dann weitere führende Vertreter der Partei politisch auszuschalten. Das teilt sie über die „Zeit“ der Öffentlichkeit mit.
pi-news.net 7.10.2023

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Sigmar Salzburg
11.03.2023 05.31
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Linksradikale Plattform

Bundesverfassungsgericht lehnt Klagen gegen Indymedia-Verbot ab

Fünf mutmaßliche Betreiber wollten das Verbot von »Linksunten.Indymedia« kippen, verloren jedoch vor dem Bundesverwaltungsgericht. Der Versuch, diese Entscheidung zu revidieren, scheiterte nun schon im Ansatz...
Die Richterinnen und -richter des Bundesverfassungsgerichts sehen in dem Urteil von Leipzig jedoch keinen Grund für Beanstandungen.

Leser:

HerrLohse
Das Verbot hat genau 0% Wirkung, die Seite lebt weiter unter Indymedia org und verbreitet weiter Namen und Adressen von missliebigen Personen, fordert zum Angriff auf und brüstet sich mit „Erfolgsmeldungen“.

Torsten-mHnflkb4g
Und Lina E. ist grossartig.

spiegel.de 10.3.2023

Wie „HerrLohse“ richtig bemerkt, nutzt Faesers Antifa einfach Indimedia ohne Linksunten. Lina E. ist übrigens die angeklagte mutmaßliche Chefin der Antifa-Hammerbande mit vielen Sympathisanten unter den Spiegellesern.

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Sigmar Salzburg
25.02.2023 04.41
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Der „Teilerfolg“ der AfD

Die Wahl der Verfassungsrichter für Karlsruhe erfolgt im Kungelverfahren nach Absprache der vorherrschenden Altparteien. Die Erwählten betreiben dann die Fortsetzung der Parteipolitik mit anderen Mitteln. Das war schon vor 25 Jahren so, als die nichtnutzige Rechtschreib„reform“, Steckenpferd linker Gesellschaftsveränderer und germanistischer Kleinschreibersekten, gegen den mehrheitlichen Willen der Bevölkerung von den Verfassungsrichtern ermöglicht wurde.

In der Klage der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung (DAS) auf finanzielle Gleichstellung mit den übrigen parteinahen Stiftungen wurde die Parteilichkeit des Gerichts am 22. Februar wieder schlagend bewiesen:

Die Verfassungsrichter hätten der DAS umgehend gleiche Fördergelder wie den anderen Parteistiftungen zusprechen müssen – aber für die Zukunft ein spezielles Gesetz fordern können. Ersteres ist bewußt vermieden worden. Darüberhinaus hat die Vorsitzende Richterin die Verfasser eines solchen Gesetzes ermutigt, besondere Bedingungen an die Vergabe zu knüpfen. Die werden dann so beschaffen sein, daß die DAS jahrelang und erfolglos dagegen klagen muß, ohne je einen Cent zu Gesicht zu bekommen.

__________________
Sigmar Salzburg

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Sigmar Salzburg
11.12.2022 11.12
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Legal gegendert in der Legal Tribune?

Neue Verfassungsrichter:innen
Ein Trio für Karlsruhe

Am kommenden Donnerstag werden im Bundestag drei neue Verfassungsrichter:innen gewählt. LTO kennt die Namen: Thomas Offenloch, Martin Eifert und Rhona Fetzer.
...

Impressum

Legal Tribune Online ist ein Rechtsmagazin der Wolters Kluwer Deutschland GmbH.

lto.de 9.12.2022

Die Endung „-innen“ bezeichnet einen femininen Plural, aber nur eine Kandidatin ist gemeint – eine systematische Sprachschlamperei.

Die parteiliche Wahl der Verfassungsrichter wird auch in dem eben erschienenen Gespräch von Imad Karim mit Ramin Peymani, dem Gründer der Liberalen Warte, angesprochen:


https://youtu.be/XfqjNVhlu18

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Sigmar Salzburg
25.10.2022 11.52
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Der Denunzianten-Spiegel überschreibt seinen Artikel:

Extreme Rechte
FDP will staatliche Zuschüsse an AfD-nahe Stiftung per Gesetz verhindern


Die Desiderius-Erasmus-Stiftung steht der AfD nahe und pocht auf Förderung durch den Staat. Das will die FDP unterbinden – und spricht von einer »rechten Kaderschmiede.« ...

Es dürfe kein Geld aus Bundesmitteln dazu verwendet werden, »rechte Kaderschmieden zu fördern«, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Stephan Thomae, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland...

Der Hintergrund: Anders als andere parteinahe Stiftungen wird die Desiderius-Erasmus-Stiftung nicht vom Staat bezuschusst. Die AfD hat deshalb ein Organstreitverfahren beim Bundesverfassungsgericht angestrengt. Sie sieht ihr Recht auf Chancengleichheit verletzt. Über die AfD-Klage wird am heutigen Dienstag (10 Uhr) in Karlsruhe mündlich verhandelt (Az. 2 BvE 3/19). Es geht um Fördergelder von bis zu 70 Millionen Euro jährlich.

spiegel.de 25.10.2022

Die Alt-Parteien greifen mit parteinahen Stiftungen „Staatsknete“ ab, unter dem Vorwand, damit die „Demokratie“ zu fördern. Besonders dreist ist hier die „linke Kaderschmiede“ Friedrich-Ebert-Stiftung, die nach dem Ende der Helmut-Schmidt-Ära auf Reformierung der Deutschen, auf Masseneinwanderung und Islamisierung gesetzt hat, um wieder an die Fleischtöpfe der Macht zu gelangen. Dr. Gottfried Curio hat das schon vor drei Jahren deutlich benannt:

https://youtu.be/uv5_WCvXxZE

Lächerlich, aber heimtückisch wirkt nun die Verliererpartei FDP, die nach ihrem Koalitionskniefall versucht, ihrer Konkurrenz AfD die grundgesetzliche Gleichstellung vorzuenthalten. Es bleibt abzuwarten, ob das vermerkelte Verfassungsgericht wieder beweist, daß man sich „vor Gericht und auf hoher See“ in „Gottes“ Hand befindet.

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Sigmar Salzburg
20.09.2022 04.14
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Stephan Harbarth

Erst vor drei Jahren tauchte der heutige Verfassungsgerichtspräsident in unseren Notizen auf. Damals bejubelte er als CDU-Abgeordneter den heimtückischen „Compact for Migration“. Heute dürfte er als Verfassungsrichter darüber entscheiden, wenn sich jemand noch eine Klage dagegen traute. Mit „Muttis“ Hilfe hatte er den Professorentitel und dann seinen jetzigen Posten erlangt. Vor 24 Jahren waren es Jutta Limbach (SPD) und Hans-Jürgen Papier (CSU), die die neue Schreibdiktatur absegneten. Der knorrige Rechte Wolfgang Hübner schreibt zu den neuen Verhältnissen:

Der deutsche Machtblock delegitimiert sich selbst

„Der wehrhafte Verfassungsstaat muss sich den Feinden von Recht und Rechtsstaatlichkeit konsequent entgegenstellen“, sagte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Stephan Harbarth, vor dem Übersee-Club in Hamburg.

Von WOLFGANG HÜBNER | Ein besonders übles Erbe der Merkel-Ära ist die Person des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth (CDU). Vor einigen Tagen hat er im exklusiven Hamburger Übersee-Club eine programmatische Rede gehalten, in der er die These entwickelte, der Gebrauch der Freiheitsrechte durch Bürger könnte dazu missbraucht werden, die Verfassungsordnung zu „delegitimieren“. Wem letzterer Begriff aus den Äußerungen eines anderen üblen Merkel-Erbes, nämlich des Verfassungsschutzpräsidenten Thomas Haldenwang (CDU), bekannt vorkommt, liegt völlig richtig: „Delegitimierung“ des Staates festzustellen und zu verfolgen ist ja neuerdings die zusätzliche Aufgabe einer Behörde, die nicht mehr die Verfassung, sondern das gegenwärtige Machtsystem schützt.

Es ist allerdings ein Unterschied, ob ein Mann fürs Grobe wie Haldenwang oder ein Mann fürs Feine, immerhin oberster Jurist des Staates, von „Delegitimierung“ spricht. Denn Haldenwang und seine Schnüfflertruppe können nur dann erfolgreich gegen Demokraten vorgehen, wenn das von höchster Stelle abgesichert ist und bleibt...

pi-news.net 18.9.2022 ( ... vom VS „beobachtet“.)

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Sigmar Salzburg
29.06.2022 09.15
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Andauernde Selbstherrlichkeit des Verfassungsgerichts

Abendessen mit Merkel

Schwerer Schlag fürs Bundesverfassungsgericht

JF-Online 29. Juni 2022

KARLSRUHE. Schwere Niederlage für das Bundesverfassungsgericht: Das zuständige Verwaltungsgericht Karlsruhe entschied, daß die Institution im Zusammenhang mit dem umstrittenen Abendessen mit der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) wichtige Dinge verschwiegen hat. Hintergrund des bisher einmaligen Beschlusses gegen das höchste deutsche Gericht ist eine Journalistenanfrage.

Eine Bild-Reporterin wollte von der Pressestelle Einzelheiten zu den Gesprächsthemen rund um das Essen vom 30. Juni 2021 wissen. Immerhin stand hier eine Einflußnahme der Regierungschefin auf das höchste deutsche Gericht und damit auch die Frage nach der Gewaltenteilung in Deutschland zur Debatte. Doch das Gericht antwortete auf jede einzelne Frage stets mit der gleichen Floskel: „Wir verweisen auf die bisherige Korrespondenz.“

Karlsruhe hätte antworten müssen

Dabei gab es keinerlei Bezüge auf einen Schriftwechsel, die eine solche Formulierung hätten rechtfertigen können. Das Verfassungsgericht tat vielmehr alle Fragen und Nachfragen auf diese Weise ab, um nicht antworten zu müssen. Wie jetzt durch einen Bericht der Fachzeitschrift LTO bekannt wird, hat das Verwaltungsgericht bereits am 14. Juni geurteilt, daß das Verfassungsgericht die Fragen der Journalistin hätte beantworten müssen. Stattdessen ließ sie diese in Leere laufen. Selbst auf die Frage, auf welche bisherige Korrespondenz das Gericht Bezug nehme, antwortete Karlsruhe, man verweise auf die bisherige Korrespondenz.

Dieser offenbar unter dem neuen Verfassungsgerichtspräsidenten und Merkel-Vertrauten Stefan Harbarth (CDU) eingezogene Selbstherrlichkeit haben die Kollegen des Verwaltungsgerichts in diesem Einzelfall einen Riegel vorgeschoben. (fh)

jungefreiheit.de 29.6.2022

... berichtet die JF in der vom Verfassungsgericht 1998 gegen den Volkswillen zum Abschuß freigegebenen herkömmlichen Rechtschreibung.

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Sigmar Salzburg
16.06.2022 05.18
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Fast zwei Jahre haben die Verfassungsrichter gebraucht ...

... um über einen schlichten Tatbestand zu entscheiden. Die Neue Zürcher Zeitung meldete 2020:

Weil Angela Merkel am 6. Februar während eines Staatsbesuchs in Südafrika dazu aufgerufen hatte, das Ergebnis der Ministerpräsidentenwahl in Thüringen rückgängig zu machen, hat die AfD nun zwei Organklagen gegen die Kanzlerin und die Bundesregierung eingereicht.

nzz.ch 22.7.2020
Wir erinnern uns: In der Klage gegen die Rechtschreib„reform“ mit Geiselnahme der Schüler genügten den Richtern wenige Monate, um die Erpressung von 80 Millionen Deutschen durch eine nicht verfassungsmäßige Organisation für Rechtens zu erklären – nur damit dieser Kultur-Schurkenstreich rechtzeitig zum Schulbeginn am 1. August 1998 in Kraft treten konnte.

Björn Höcke als direkt Betroffener des 2020er-Merkel-Ramelow-Putsches schrieb zum gestrigen (nun folgenlosen) Urteil der Verfassungsrichter:
... Die Aufforderung einer amtierenden Bundeskanzlerin, daß eine Ministerpräsidentenwahl rückgängig gemacht werden müsse, darf allerdings als schwerster Mißbrauch der Amtsgewalt und gröbster Eingriff in Oppositionsrechte gesehen werden. Daß ein von demokratisch gewählten Abgeordneten in freier und geheimer Wahl bestimmter Ministerpräsident aus dem Amt gejagt wurde, wird einst als »Schwarzer Tag der Demokratie« in die deutschen Geschichtsbücher eingehen...

facebook .com 15. Juni 2022
Allein dafür, daß Höcke es als einziger namhafter Politiker noch wagt, den Gebrauch des erpreßten Dass-Deutschs öffentlich zu verschmähen, gebührt ihm ein Ehrenplatz in der deutschen Kulturgeschichte.

NB 18.6.: Nach den gültigen deutschen Verfassungen ist jede Stimme eines Abgeordneten gleichwertig. Die geheime Wahl soll sicherstellen, daß er seinem Gewissen unbeeinträchtigt folgen kann. Stellt sich nach der Wahl heraus, daß das Ergebnis nur durch unerwünschte Stimmen zustande gekommen sein kann, dann ist Bedauern erlaubt, aber die Aufforderung, das rückgängig zu machen, eine Aufforderung zum Putsch. (Dazu siehe hier.)

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Sigmar Salzburg
09.10.2021 10.04
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Ex-Präsident des Bundesverfassungsgerichtes:

Corona-Maßnahmen waren »absurd«

Jetzt vergleicht sogar RKI-Chef Wieler Corona mit Grippe


Corona und die Grippe »haben viele Gemeinsamkeiten«, sagte RKI-Chef Lothar Wieler in der Bundespressekonferenz. Beide Atemwegs-Infektionen seien »für ältere Menschen und auch für chronisch kranke Menschen ein Risiko«. Waren die Corona-Maßnahmen der letzten Monate also angemessen?...

Hans-Jürgen Papier, Ex-Präsident des Bundesverfassungsgerichts, ist da anderer Meinung. Er kritisiert die Merkel-Lockdowns scharf:

»Manche Entscheidungen waren fast absurd oder schlicht nicht durchsetzbar.» Und er fügt hinzu: »Das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Staates und die Rationalität seiner Entscheidungen ist im Laufe der Zeit erschüttert worden.«

freiewelt.net 8.10.2021

Das gleiche gilt natürlich auch für die Rechtschreib„reform“, an deren Durchsetzung Papier im Verfassungsgericht beteiligt war. Das konnte nur gegen den mehrheitlichen Volkswillen geschehen (siehe Volksentscheid S-H v. 27. September 1998), weil die Kultusminister der Länder ein grundgesetzlich nicht vorgesehenes Komplott zur Schülergeiselnahme vereinbart hatten und die Zeitungsverlage und Medien parteiabhängig oder -gefällig waren. Hätte man auf den ehemaligen Verfassungsrichter Mahrenholz gehört, dann wäre der Reformschwindel binnen kurzem zusammengebrochen.

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Sigmar Salzburg
17.08.2021 08.41
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Bananenrepublik Deutschland

Wieder muß ich von Klonovsky ein BILD-Bild stehlen:



klonovsky.de 15.8.2021

Schreibreform-Durchsetzerin Schavan bedankt sich bei ihrer Gönnerin für die milde Klosterhaft im Vatikan nach ihrem Doktor-Schwindel, Harbarth für seinen Posten in Karlsruhe.

Richter sollten in ihrem Amt auch den geringsten Anschein der Befangenheit vermeiden – besonders Verfassungsrichter. Die Meldung paßt zu dem vorherigen Beitrag in diesem Faden.

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Sigmar Salzburg
13.08.2021 05.58
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Merkel-Günstling Harbarth lenkt das Verfassungsgericht erwartungsgemäß!

Die Geschäftsordnung des Bundestages hat einen Webfehler:

Jede Partei hat ein Recht auf das Vizepräsidentenamt. Für das Amt muß man allerdings von einer Mehrheit des Parlaments gewählt werden. Wenn sich eine Mehrheit gegen eine Partei verbündet, bekommt sie nie ihr Recht.

Merkels einstige FDJ-Kollegin, die seit 1983 SED/Linke Petra Pau darf das Amt ausüben.

Die grüne Null und Rechtsbeugerin Claudia Roth darf es auch.

Die Juristin mit 2 Staatsexamen
Mariana Harder-Kühnel und fünf weitere vorgeschlagene Kandidaten der AfD wurden aber in 18 Wahlgängen vom Amt ausgeschlossen und bewußt ausgegrenzt, wie einst die Juden von den Nazis.

Das von den Altparteien ausgekungelte Bundesverfassungsgericht, das nun schon des öfteren „juristisches Neuland“ betreten hat, hätte mit einem Fingerschnippen die Wahl allein durch die eigene Partei für ausreichend erklären können.

Offensichtlich hat aber Merkels Abendessen mit den Verfassungsrichtern einschließlich Harbarth ausgereicht, ihnen in Erinnerung zu rufen, wem sie ihr Amt zu verdanken haben.

Mit formalistischer Rabulistik haben sie sich geweigert, Rechtsvernunft herzustellen. Karlheinz Weißmann schreibt in der JF:

Die Begründung ist im wesentlichen formaler Art, und wenn die etablierten Parteien oder die Qualitätsmedien dazu Stellung nehmen, dann im Ton klammheimlicher Freude, allenfalls besorgt, daß da der von der AfD angeblich gepflegte „Opfermythos“ (so die Frankfurter Allgemeine Zeitung) wieder einmal Nahrung bekommen könnte.

Auf Beistand oder wenigstens Sachlichkeit ist hier nicht zu hoffen. Anders bei denen, die die Dinge aus der Distanz betrachten. Jedenfalls hält Fatina Keilani, die Kommentatorin der Neuen Zürcher Zeitung, die Entscheidung des BVG für fatal und keineswegs für einen „Sieg … der Demokratie“. Schon das Scheitern von sechs AfD-Kandidaten in 18 Wahlgängen für eines der höchsten Staatsämter sei ein beschämendes Schauspiel gewesen.

Mehr noch: Hier habe man den sinnfälligen Beweis, daß den Verantwortlichen die Einsicht in die zentrale Aufgabe des Parlaments fehle, das als „Hohes Haus“ das ganze Volk – also auch die Wähler, die für die AfD stimmten – zu repräsentieren habe. Stattdessen konzentriere sich eine Allparteienkoalition unter Ausschluß der AfD darauf, „die eigene, vermeintlich richtige Gesinnung ins Schaufenster zu stellen“.

jungefreiheit.de 12.8.2021
Daß sich das Bundesverfassungsgericht als die Fortsetzung der Parteipolitik mit anderen Mitteln aufführt, wissen wir seit dem Urteil zur Rechtschreib„reform“ am 14. Juli 1998.

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Sigmar Salzburg
05.08.2021 09.13
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Unser irres Verfassungsgericht – mit neuem Harbarth-Recht?:

Der Staatsfunk:
1950 – Gebühr für Nutzer
(umgerechnet): 1 Euro
2021 – Zwangsgebühr für alle: 18,36 Euro

Aus dem Teufelskreis des Luxus-Staatsfunks darf ein einzelnes Bundesland nie aussteigen!


Spiegel.de: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass ein einzelnes Bundesland nicht die Entscheidung über die Erhöhung des Rundfunkbeitrags stoppen kann. Dies geht aus einem nun in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss des Gerichts hervor. Die öffentlich-rechtlichen Sender ARD, ZDF und Deutschlandradio hatten Verfassungsbeschwerden eingelegt gegen die Blockade durch Sachsen-Anhalt, den Rundfunkbeitrag um monatlich 86 Cent zu erhöhen...

Die Blockade durch das Land Sachsen-Anhalt werteten die Karlsruher Richter als eine Verletzung der im Grundgesetz festgeschriebenen Rundfunkfreiheit.

spiegel.de 5.8.2021

Jeder Privatbetrieb muß sich gesundschrumpfen, wenn seine Überproduktion nicht mehr gefragt ist. Für die Zwangsgebührensender wird sogar noch Geld von unbeteiligten Bürgern abgepreßt – für oft entnervenden Indoktrinationsfunk. Das ist echte Altparteien-Demokratur!

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Sigmar Salzburg
01.06.2021 09.09
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Die politisch Erwählten

Eilantrag gegen Bundesnotbremse
Murswiek wirft Bundesverfassungsgericht „Aussitzen zugunsten der Regierung“ vor


... Verfassungsexperte Prof. Dietrich Murswiek erhebt schwere Vorwürfe gegen das Bundesverfassungsgericht, weil es keine Entscheidung über seinen Eilantrag gegen die „Bundes-Notbremse“ gefällt hat. Murswiek hatte diesen im Auftrag des SPD-Rechtsexperten Florian Post am 22. April gestellt, den TE dokumentiert hat. Das berichtet heute Bild. ... In dieser Weise „den Eilantrag auszusitzen“, widerspreche dem Auftrag des Gerichts: „Es wäre ein Aussitzen zugunsten der Regierung.“ ...

Auch der SPD-Rechtsexperte Florian Post kritisiert gegenüber Bild die Taktik des Gerichts scharf: „Es ist empörend, wie die Bundesverfassungsrichter den Eilantrag verzögern, während die Bundesregierung die juristisch höchst umstrittene ,Bundes-Notbremse‘ sogar noch verlängern will. Das Karlsruher Gericht verhält sich damit wie ein politischer Erfüllungsgehilfe, statt seine Aufsichtspflicht wahrzunehmen...“

tichyseinblick.de 27.5.2021

Kein Wunder – wenn ein Erfüllungsgehilfe Merkels direkt vom Parlament in den Vorsitz des Bundesverfassungsgerichts befördert wird.

Vor 23 Jahren entwickelte das von den Parteien ausgekungelte Gericht genau entgegengesetzten Eifer: Unter der Präsidentin Jutta Limbach† (SPD) und dem Kammervorsitzenden Hans-Jürgen Papier (CSU) beeilte es sich, dem Macherwahn der Kultusminister entgegen- und der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zuvorzukommen und nach Anhörung von ausgewählten 50 Fürsprechern und 2 Gegnern der Rechtschreib„reform“ diese rechtzeitig zum Schulbeginn 1998 durchzuwinken.

Dabei hätte schon ein Verbot der Änderung des seit 600 und 200 Jahren bewährten ss/ß-Systems die „Reform“ zusammenbrechen lassen und 90 Millionen Deutschen in aller Welt diese Belästigung erspart.

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Sigmar Salzburg
17.03.2021 06.10
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Recht auf Demonstrationen und Widerstand

Seltsam: In Dresden wurden Polizeikräfte aus drei Bundesländern zusammengezogen, um Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen am 13.3.2021 zu verhindern. Dennoch kam es angeblich zu Greuelszenen, über die aber kaum berichtet wurde, vor allem nicht beim „Spiegel“. Wollte man in der Pegida-Stadt Dresden ein Exempel statuieren, aber den zu „Rechten“ umbenannten eher esoterisch veranlagten Normalbürgern „keine Bühne“ in den Medien bieten? Bei Jouwatch rechtfertigte ein Stefan Barme die Demonstrationen:

Warum die Deutschen das Recht auf Widerstand haben

Der deutsche Philosoph Robert Spaemann (1927–2018) nennt in seinem Essay „Moral und Gewalt“ zwei Kontexte, in denen der Staat seinen Anspruch auf Loyalität seitens des Volkes verliert und ein Aufbegehren der Bürger gegen ihn gerechtfertigt ist: die Duldung von Anarchie und den Despotismus.

[...]
Postskriptum: Anstelle der hier verwendeten Begriffe „Gewaltherrschaft“ und „Tyrannis“ kann man in Bezug auf das heutige Deutschland selbstredend auch den Ausdruck „Diktatur“ respektive „Corona-Diktatur“ oder „Hygienediktatur“ (Oliver Lepsius, Jura-Professor an der Universität Münster) verwenden – auch wenn der AfD-Bundessprecher Jörg Meuthen dies ganz entschieden zurückweist und der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Stephan Harbarth, der derzeit auch kein Recht auf Widerstand gegeben sieht, derlei Wortwahl als „absurd und bösartig“ bezeichnet. Offenkundig sind die beiden Herren – so wie nicht wenige Zeitgenossen in Politik, Medien und Gesellschaft – felsenfest davon überzeugt, dass eine Diktatur nur dann gegeben ist, wenn in dem betreffenden Land Konzentrationslager oder Gulags existieren.
[...]
Kommen wir ... zur Judikative! In Deutschland verhält es sich so, dass die Staatsanwälte mitnichten unabhängig, sondern weisungsgebunden sind. Und die Richter? Nun, die obersten deutschen Richter an den Bundesgerichten werden nicht etwa von der deutschen Richterschaft oder von Gerichtshöfen nach fachlichen Kriterien ausgewählt, sondern von Abgeordneten und Ministern bestimmt. Der oben erwähnte neue BVG-Präsident Harbarth ist ein langjähriger CDU-Parteisoldat ...*

journalistenwatch.com 13.3.2021

Der Verfasser ist (vermutlich) der Sprachwissenschaftler Stefan Barme (* 1966 in Trier), Privatdozent für Romanische Sprach- und Kulturwissenschaft und Übersetzer.

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Sigmar Salzburg
01.02.2021 16.17
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An ihm wäre wohl die Rechtschreib„reform“ gescheitert!

Bedeutender Jurist
Ex-Bundesverfassungsrichter Mahrenholz ist tot


Der frühere Bundesverfassungsrichter Ernst Gottfried Mahrenholz ist tot. Das teilte das Bundesverfassungsgericht heute mit; der Jurist starb bereits am 28. Januar in Hannover im Alter von 91 Jahren. Mahrenholz war von 1981 an und bis zu seinem Ruhestand 1994 Richter in Karlsruhe, von 1987 an als Vizepräsident des Gerichts und Vorsitzender des Zweiten Senats. In dieser Zeit hat er das Bundesverfassungsgericht mit seinen Entscheidungen maßgeblich mitgeprägt – und juristische Streitfragen stets auf die Kerngedanken des Grundgesetzes zurückgeführt...
mrc

spiegel.de 1.2.2021

Natürlich verschweigt der „Spiegel“, daß Mahrenholz 1997 festgestellt hatte:

„In der Neuregelung der Daß-Schreibweise haben die Minister ihre Kompetenz überschritten. Hier hat die Kommission – und ihr folgend die Ministerriege sich so gesehen, als habe sie zwischen zwei möglichen Gebrauchsformen des „ß“ zu wählen. Es ging aber doch um die Wahl zwischen einer alten und bewährten Praxis und einem neuen Modell.

Hier kann ein Eingriff, der die bisherige Funktion eines Buchstabens betrifft, eine Veränderung seines überlieferten „Ortes“, nicht aus der Kompetenz für Schulfragen gerechtfertigt werden. Und um es gleich zu sagen, dies kann auch kein Landtag (der Bundestag ohnehin nicht).“

(Süddeutsche Zeitung 23./24. 08.1997)

Wäre er 1998 noch in Karlsruhe verantwortlich gewesen, dann wäre den Deutschen wohl der sinn- und nutzlose Kulturbruch „Rechtschreibreform“ erspart geblieben.

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