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Norbert Lindenthal
29.07.2006 15.54
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Blick Online

Blick Online, 28.07.2006 20:20:01

News Ausland

Orthografisches Tohuwabohu

FRANKFURT (D) – Ab 1. August gelten – wieder – neue Rechtschreib-Regeln. Nun scheint noch weniger klar, wie nun Zweifelsfälle geschrieben werden.

Am 1. August ist es soweit: Es gibt neue Rechtschreibe-Regeln (Blick Online berichtete). Das hatten wir doch schon mal? Ja, denn nach der ersten Rechtschreibreform und der überarbeiten Regelung müssen wir uns nun schon wieder an neue Schreibweisen gewöhnen. Beziehungsweise an noch mehr zulässige Varianten eines Wortes.


Die 24. Auflage des Duden mit seinen neuen Regeln sorgt für hitzige Köpfe.

Im Wirrwarr der erlaubten Schreibformen ist nun (fast) alles erlaubt. Keine Änderungen gibt bei der Schreibweise mit Bindestrich.

Hingegen wurden bei folgenden Bereichen Änderungen vorgenommen:


Getrennt- und Zusammenschreibung: Man schreibt nun «abwärtsfahren» und «eislaufen» statt bisher «abwärts fahren» und «Eis laufen». Aber: «krankmachen» und «kennenlernen» ist genauso möglich wie «krank machen» und «kennen lernen».

Gross- und Kleinschreibung: Man schreibt jetzt «Blauer Brief» statt «blauer Brief». Die Anreden in Briefen können anstatt «du» und «ihr» wieder «Du» und «Ihr» heissen. Und neu ist die Rede von «bankrottgehen», nicht mehr «Bankrott gehen».

Zeichensetzung: Werden Nebensätze zum Beispiel mit «und», «oder», «entweder – oder» verbunden sind, kann man kein Komma mehr setzen. Obligatorisch wird das Komma bei Infinitivsätzen, die abhängig sind von einem Substantiv. Also: «Sie öffnete das Fenster, um frische Luft hereinzulassen».

Worttrennung am Zeilenende: Einzelvokale am Wortanfang oder – ende sollten nicht getrennt werden. Also heisst es nicht «E-sel», «Feiera-bend» oder «Bi-omüll».

Sie verstehen gar nichts mehr? Macht nichts. Denn auch die rechtschreiberischen Macher scheinen sich die Logik des Ganzen nicht so ganz überlegt zu haben. Freuen wir uns auf die nächste Reform…

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