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Ungenießbare deutsche Gerichte
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Sigmar Salzburg
22.06.2019 04.50
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Gericht untergräbt die Meinungs- und Redefreiheit

Die „Junge Freiheit“ berichtet in traditioneller Rechtschreibung:

Klage gegen Facebook-Sperre abgewiesen
Flüchtling als „Goldstück“ bezeichnet – laut Gericht Haßrede


BREMEN. Das Landgericht Bremen hat die Klage eines Facebook-Nutzers abgewiesen, der wegen der Verwendung des Begriffs „Goldstücke“ für Asylbewerber gesperrt worden war. „Es ist gerichtsbekannt, daß Anhänger der rechten Szene Flüchtlinge als ‘Goldstücke’ bezeichnen“, heißt es laut Redaktionsnetzwerk Deutschland im Gerichtsurteil.

Facebook hatte den Nutzer aus Bremen im August 2018 für 30 Tage gesperrt, weil er den Mord eines somalischen Asylbewerbers an einem Arzt in Offenburg wie folgt kommentiert hatte: „So, so, ein ‘Mann’ … Messermord … Goldstücke …?“ Er habe damit seinen Ärger über die Empfehlung des Presserats zum Ausdruck gebracht, die Herkunft von Tatverdächtigen nicht zu nennen.

Formulierung geht auf Schulz-Zitat zurück

Die Richter schlossen sich der Bewertung von Facebook an, wonach dies ein Fall von „Haßrede“ sei. Der Beitrag des Nutzers sei ein „Angriff auf eine Personengruppe“, da er alle Flüchtlinge mit dem Mord in Verbindung bringe.

Der Begriff „Goldstücke“ als Synonym für Asylbewerber geht auf ein Zitat des ehemaligen SPD-Kanzlerkandidaten Martin Schulz zurück. Er hatte 2016 gesagt: „Was die Flüchtlinge uns bringen, ist wertvoller als Gold. Es ist der unbeirrte Glaube an den Traum von Europa.“ (ag)

jungefreiheit.de 21.7.2019
Der zu Recht als Hinterbänkler geendete Europa-Schwafler, -Profiteur und 100-Prozent-Kandidat der SPD, Martin Schulz, hat die Deutschen zur bereitwilligen Aufnahme beliebig hergelaufender Ein- und Unterwanderer übertölpeln wollen. Dazu unterstellte er ihnen, völlig unbegründet, daß sie so etwas wie seine eigene Europa-Vision mitbrächten, die er für wertvoller als Gold darstellte.

Es kamen aber neben wenigen wirklich vom Tod bedrohten Menschen hauptsächlich ungebildete junge Männer, die nach nichts anderem strebten als den bekannten Sozialleistungen und den sagenhaften „leicht fickbaren“ Frauen. Die Lächerlichkeit des Schulzschen Aufwertungsversuchs schlug sich dann in der Begriffsprägung „Goldstücke“ nieder. Sie richtet sich also vor allem gegen Schulz und seinen Volksverdummungsversuch.

Aber auch wenn der Begriff ein Eigenleben entwickelt hat, drückt er immer noch keinen „Haß“ aus, sondern nur eine ironische Übertreibung. „Haß“ ist nebenbei eine natürliche, nicht strafbare menschliche Empfindung.

Vor kurzem wurde vom Bundesverfassungsgericht für die Europawahl die Bezeichnung von Asylbewerbern als „art- und kulturfremde Asylanten, die mitunter ihrer Dankbarkeit mit Gewalt und Kriminalität Ausdruck verleihen“ für zulässig erklärt – auch gegenüber Facebook ( spiegel.de 23.5.19).
[Siehe auch den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages:] Im rechtswissenschaftlichen Schrifttum wird betont, dass eine sachliche, wahrheitsgemäße Berichterstattung in keinem Fall als Aufstacheln zum Hass angesehen werden könne, auch wenn sie in tendenzieller Absicht erfolge und geeignet sei, ein feindseliges Klima gegen einen Teil der Bevölkerung zu schaffen. (bundestag.de 5.12.16)
Das genannte Urteil ist also unhaltbar, fördert die private Zensur und zeigt, daß teilweise auch schon die Justiz in den beliebig ausdehnbaren „Kampf gegen Rechts“ eingespannt ist.

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Sigmar Salzburg
11.04.2019 07.20
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Oberlandesgericht Schleswig

Moscheebesuch verweigert: Eltern verurteilt

MELDORF. Ein Elternpaar aus Schleswig-Holstein, das sein Kind nicht an einem Schulausflug in eine Moschee teilnehmen ließ, ist rechtskräftig zu einem Bußgeld verurteilt worden. Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht entschied am Dienstag, eine Rechtsbeschwerde gegen ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Meldorf nicht zuzulassen. Damit ist der Bußgeldbescheid von 50 Euro nun nicht mehr anfechtbar.

Der damals 13 Jahre alte Gymnasiast sollte im Juni 2016 im Rahmen des Erdkundeunterrichts das islamische Gebetshaus im schleswig-holsteinischen Rendsburg besuchen. Der Anwalt der Eltern argumentierte, der Besuch einer Moschee sei Teil des Religionsunterrichts.

Gericht: „Keine Werbung für den Islam“

Die Eltern seien Atheisten und fürchteten um eine „religiöse Indoktrination“ ihres Kindes, das ebenfalls keiner Glaubensrichtung angehöre, sagte der Anwalt der Familie, Alexander Heumann, 2017 der JUNGEN FREIHEIT. Die Schulleitung habe die Exkursion aus „reiner Willkür“ durchsetzen wollen, zitieren ihn die Kieler Nachrichten.

Die Richterin am Amtsgericht, Melanie Bukh, ließ diese Gründe nicht gelten. Bei dem Besuch kam es zu „keiner Werbung für den Islam“, hieß es in ihrem damaligen Urteil. Die fragliche Moschee in Rendsburg ist Teil der Milli-Görüs-Bewegung. Der Verfassungsschutz hat ihr eine teilweise extremistische und antisemitische Zielsetzung vorgeworfen. (tb/ag)

jungefreiheit.de 10.4.2019 (reformfrei gemäß Volksentscheid SH 98)

Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht ist bekannt für seine regierunggefällige Rechts- und Linkssprechung, besonders in der Sache der Rechtschreib„reform“. Man hat bisher aber noch nicht gehört, daß mit höchstem Wohlwollen schulschwänzende Anhänger der Klima-Religion verurteilt worden wären.

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Sigmar Salzburg
25.03.2018 14.01
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Betonierte Verleumdung für die Ewigkeit?

Wieder haben Richter, wie zunehmend seit der Rechtschreib„reform“ 1998, staatsparteiengefällig entschieden.

Wie einst der Aktionskünstler Timm Ulrichs durch Aufdrücken des Stempels „Kunstwerk“ faule Eier zu Kunstwerken erklärte, haben sich jetzt richterliche Laienkunstexperten selbst zu (Staats-)Künstlern erhoben. Sie haben die Propaganda-Stelen in Bornhagen zum Kunstwerk erklärt, die das Denunziantenteam „Zentrum für politische Schönheit“ nötigend (!) neben Björn Höckes Wohnhaus betoniert hat.

Das Prädikat „Kunstwerk“ adelt dieses Machwerk jetzt soweit, daß eine Beseitigung zu besonderem Schadenersatz verpflichtet, wie im Fall der Badewanne von Joseph Beuys. Das nicht Hinnehmbare daran ist, daß die denunziatorische Propaganda, die aus der böswilligen Umdeutung von Höckes Wort „Denkmal der (deutschen) Schande“ zum „Gedenken, das eine Schande ist“ herrührt, nun eine für die Ewigkeit in Beton gegossene Verleumdung geworden ist.

Ob die Richter ein solches Mini-Mal neben Rudolf Augsteins Grab auch als „Kunstwerk“ geduldet hätten, darf bezweifelt werden, obwohl er 20 Jahre vorher genau das gleiche gesagt hatte.

Wie üblich, stellt die Lügenpresse nun den juristischen Sieg der linken Denunziantenmafia groß heraus und verkleinert den Teil des Spruchs, der ihr und Spiegel-TV untersagt, das Privatleben Höckes auszukundschaften. Björn Höcke selbst schreibt (in deutscher Traditionsrechtschreibung):

Björn Höcke 24.03.2018
Entgegen dem Eindruck, den aktuell einige Pressemeldungen vermitteln, ist uns ein wichtiger Teilerfolg gegen das Kollektiv »Zentrum für Politische Schönheit« (ZPS) gelungen.
Das Landgericht Köln bestätigte mit Urteil vom 14.03.2018 die vorausgegangene einstweilige Verfügung insoweit, als es feststellte, daß das ZPS gemeinsam mit einem Team von Spiegel-TV mein Privatanwesen heimlich und damit rechtswidrig ausspioniert und in meine Wohnung gefilmt hat...
Es ist zu hoffen, daß diese dümmliche Staatsgefälligkeit, mit der die Richter den Denunzianten unter die Arme greifen, nicht das letzte juristische Wort ist.

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Sigmar Salzburg
15.03.2018 13.28
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Verboten ist, im Gesicht der Kanzlerin Ekel zu erkennen

Am 2.3.2017 hatte ich hier die vermutlich unautorisiert ins Dass-Deutsch konvertierte Rede des AfD-Abgeordneten Dr. Ludwig Flocken in der Hamburger Bürgerschaft wiedergegeben. Er wurde damals u.a. wegen seiner Charakterisierung der Bundeskanzlerin aus der Sitzung ausgeschlossen. Dagegen hatte er geklagt, und letzte Woche fiel die Entscheidung, wie er auf seiner Facebook-Seite mitteilt – in bewährter deutscher Rechtschreibung:

Dr. Ludwig Flocken 9. März um 10:54

Verfassungsgericht: Verkündigung auf dem Klo

Am 2.3.2018 um 11.02 Uhr hat das Hamburgische Verfassungsgericht im ehrwürdigen Gerichtssaal sein Urteil verkündigt über meine Klage gegen den Rausschmiß aus der Plenarsitzung der Hamburgischen Bürgerschaft vom 1.3.2017. Die CDU hatte über „türkischen Nationalsmus und demokratiefeindliche Hetze“ gesprochen; ich hatte als Wegbereiter derselben den fehlenden deutschen Patriotismus beschrieben, anschaulich gemacht, durch Merkel, die nach ihrem Wahlsieg 2013 auf der Bühne „die Deutschlandfahne wegschmeißt, der Ekel stand ihr ins Gesicht geschrieben.“

5 Minuten vor der Urteilsverkündung hatte ich den Präsidenten Mehmel (sic!) auf der Toilette getroffen, wo er mir gestand, daß das Formulieren des Urteils sehr anstrengend gewesen sei. Damit war für mich alles klar: Goethe sagt: „Es trägt Verstand und rechter Sinn mit wenig Kunst sich selber vor“. Wenn die Richter sich so haben abmühen müssen, dann kann das Urteil nicht lauten: „Dr. Flocken hat Fakten und legitime Meinungen geäußert, deshalb ist der Rauswurf aus der Plenarsitzung Unrecht gewesen“.

Wer sich die Mühe machen will, das mit 8:1 Stimmen gefällte Urteil der von der Bürgerschaft gewählten Richter zu lesen, findet es auf der Seite des Verfassungsgerichtes. Zusammengefaßt: Es müssen die Würde des Hauses und die Meinungsfreiheit des Abgeordneten gegeneinander abgewogen werden. Dabei hat die Präsidentin einen sehr großen Ermessensspielraum. Aus meiner Sicht wäre „Würde des Hauses“ durch „Wohlbefinden der Altparteien“ zu ersetzen.

Seit 1945 waren Verweise aus deutschen Plenarsälen nur nach direkten Beleidigungen erfolgt („Arschloch“). Soweit mein Umfeld und ich recherchieren konnten, hat vordem nie eine wertende Betrachtung einen Rausschmiß provoziert. Besonders grotesk erscheint dies im Vergleich zum Ton im englischen Unterhaus.

https://www.telegraph.co.uk/books/authors/the-best-british-political-insults-rows-and-putdowns/gordon-brown/

Für die Meinungsfreiheit und die Rechte von Volksvertretern ein schlechter Tag – von Maas bis Mehmel!
Dr. Flockens Delikt ist also entweder Geheimnisverrat oder Göttinnenlästerung. Das Hamburger Verfassungsgericht steht offensichtlich der Staatsparteiengefälligkeit des Bundesverfassungsgerichts in nichts nach, wie es seinerzeit im Urteil zur Rechtschreibreform offenbar wurde. Auch die AfD-Fraktion (auf Lucke-Kurs) hat Flocken nicht unterstützt, sondern ihn politisch korrekt ausgeschlossen.

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Sigmar Salzburg
03.09.2017 15.09
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Folgen des Maasschen Netzwerkdurchsetzungsgesetzes?

Der Islam-Kritiker Michael Stürzenberger wurde am 18. August 2017 zu sechs Monaten Gefängnis, 100 Stunden Sozialarbeit und drei Jahren Bewährung verurteilt, weil er in seinen Veröffentlichungen die Nähe des Islams zur NSDAP gezeigt (tagespost.de) und seine Ausführungen dokumentarisch ergänzt hatte durch Fotos, auf denen naturgemäß und gesetzlich erlaubt auch Hakenkreuze zu sehen waren.

Könnten auch wir jetzt verurteilt werden, wenn wir, wie schon seit Jahren, die Nähe der Rechtschreib„reform“ zum gleichen Vorhaben des Nazi-Kultusministers Rust feststellen und diesen Schreib(tisch)täter nun auch hier im Bild zeigen?



Reichserziehungsminister Bernhard Rust (Quelle: achetron)

Rust setzte die Ideologisierung des Fachunterrichts (z. B. im Erlass Vererbungslehre und Rassenkunde im Unterricht vom 15. Januar 1935) durch ... [Entspricht heute der schulischen Gender- und Sexualindoktrination] Daneben war Rust am 1. Juli 1935 Gründer des rassenideologischen Reichsinstituts für Geschichte des Neuen Deutschlands ... [Wiki]

Spelling reform
Rust prepared a reform of German orthography, and his fairly extensive version corresponded to the ideas of the spelling reformers of the 1970s (lower case common nouns, elimination of lengthening-symbols). This attempt met internal resistance of the Reich's ministry. The German orthography reform of 1944 also failed.

Before these failures, the rules of the reform were printed in millions of copies intended for classroom use and published in numerous newspapers. The 1944 reform was postponed on the orders of Hitler because it was „not important for the war effort.“ Some of Rust's innovations had, however, found their way into the 1942 Duden, such as the spelling of the word Kautsch for Couch, which persisted into the 1980s.

Many of the proposed changes were finally implemented with the German orthography reform of 1996.

alchetron.com

Siehe auch dies und vor allem das.

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Sigmar Salzburg
17.05.2017 17.07
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Gericht verharmlost Nazi-Verbrechen

Unterlassungserklärung wegen „Nazi-Schlampe“
Weidel erleidet Niederlage vor Gericht gegen „extra 3“

Die AfD-Spitzenkandidatin Alice Weidel wollte vom NDR eine Unterlassungserklärung. Die Satiresendung „extra 3“ hatte sie als „Nazi-Schlampe“ bezeichnet. Das Landgericht Hamburg lehnte ihre Forderung in allen Punkten ab...


spiegel.de 17.5.2017

„Nazi“ zählt zu den übelsten Beleidigungen überhaupt. Die Bezeichnung unterstellt, daß der Beleidigte die bekannten Naziverbrechen rechtfertigt und bei Gelegenheit ihre Wiederholung befürwortet.

„Arschloch“ dagegen ist eine derbe Bezeichnung für jemanden, der andere aus einer Machtposition heraus herabwürdigt oder schädigt, ohne daß man sich dagegen wehren kann – ein harmloser, aber treffender Kraftausdruck – inzwischen sogar wissenschaftlich anerkannt.

2015 bezeichnete der inzwischen abgehalfterte NRW-Justizminister Jäger Demonstranten als „Nazis in Nadelstreifen“. Ein pensionierter Lehrer keilte zurück: „Arschloch“ und wurde zu 13320 Euro Geldstrafe verurteilt, obwohl „Nazi“ mindestens 6 millionenmal niederträchtiger war.

2017 bezeichnete ein NDR-Humorbeauftragter die AfD-Sprecherin Weidel als „Nazi-Schlampe“ – unter dem Vorwand, die von ihr geforderte Abschaffung der politischen Korrektheit zu erfüllen. In Wirklichkeit war es eine wohlkalkulierte Unterstellung, um sie als parteiische Wahlkampfmunition millionenfach mit den Zwangsgebühren-Medien zu verbreiten. Ob Frau Weidel bei einer arschgerechten Erwiderung auch zu 13.000 Euro Strafe verurteilt worden wäre?

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Sigmar Salzburg
15.03.2017 06.39
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Wieder ein staatsgefälliges Urteil

Akif Pirinçci wegen Volksverhetzung verurteilt

Der Krimiautor Akif Pirinçci ist wegen Volksverhetzung und Beleidigung verurteilt worden. Für eine Hetzschrift zur Kölner Silvesternacht verurteilte das Amtsgericht Bonn den 58-Jährigen zu einer Geldstrafe von 5100 Euro (170 Tagessätze à 30 Euro). Das bestätigte am Dienstag eine Gerichtssprecherin. Die rechtsradikale Schmähschrift, die der Angeklagte am 10. Januar 2016 auf seiner Internetseite veröffentlicht hatte, sei von der Meinungsfreiheit nicht mehr gedeckt, hieß es im Urteil. Mit dem Pamphlet „Freigabe des Fickviehs“ habe er die Menschenwürde von Teilen der Bevölkerung verletzt und zum Hass aufgestachelt.
welt.de 14.3.2017

Offensichtlich ist hier ein staatsgefälliges Urteil ausgebrütet worden. Jan Böhmermann durfte mit seinem dummen Gedicht den türkischen Staatspräsidenten und die Türken beleidigen, Pirinçci darf das gleiche gegenüber einer anonymen Masse widerwärtiger Belästiger nicht. Mit „Fickvieh“ ist außerdem kein „Teil der Bevölkerung“ in der Menschenwürde verletzt worden, sondern Pirinçci hat damit satirisch verschärft, aber treffend die Denk- und Verhaltensweise der Vergewaltiger charakterisiert. Es ist schließlich auch bekannt, daß diese in den Herkunftsländern infolge der andersartigen Kultur und Religion gegenüber ungeschützten Frauen fast das Normalverhalten ist. Haß gegen diese Mißachtung der Menschenwürde ist eine legitime Gefühlsregung, besonders wenn dieser Ungeist auch bei uns ausgelebt wird. Ebenso ist der Ausdruck der Abneigung gegen unsere Politiker gerechtfertigt, die unter Bruch bestehender Gesetze die laufende Masseninvasion zugelassen haben. Die Aufforderung, Recht und Ordnung wiederherzustellen, ist keine Hetze, auch wenn sie in polemischer Form vorgebracht wird. Die Kennzeichnung als „rechtsradikal“ ist unbegründet. Das einzige, das Pirinçci unterlassen hat, ist darauf hinzuweisen, daß der friedliche moslemische Gemüsehändler von nebenan nicht gemeint war. Aber das versteht sich wohl von selbst.

Nachtrag: Diplomatische Krise – Türkei verweist jetzt Holland-Kühe des Landes
t-online.de 15.7.2017

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Sigmar Salzburg
30.11.2016 14.40
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Verfassungsrichter für weitere Islamisierung

Das in parteilichen Kungelrunden zusammengestellte Bundesverfassungsgericht hat (wieder einmal „im Namen des Volkes“) entschieden, daß das „islamische Kopftuch“ künftig das Bild auch in den deutschen Kindertagesstätten bestimmen darf. Bei fortschreitender Entwicklung werden dann irgendwann deutsche Mädchen ihre Eltern bedrängen, ein Kopftuch tragen zu dürfen, um nicht ausgegrenzt zu sein. Die „Junge Freiheit“ schreibt (in der ebenfalls vom Verfassungsgericht zur Ausgrenzung freigegebenen Rechtschreibung):

KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, daß eine moslemische Erzieherin bei ihrer Arbeit in einer Kindertagesstätte Kopftuch tragen darf. „Ein ‚islamisches Kopftuch‘ ist in Deutschland nicht unüblich, sondern spiegelt sich im gesellschaftlichen Alltag vielfach wider“, begründeten die Richter in Karlsruhe laut Nachrichtenagentur dpa ihre Entscheidung.
Es gebe keinen verfassungsrechtlichen Anspruch darauf, „von der Wahrnehmung anderer religiöser oder weltanschaulicher Bekenntnisse verschont zu bleiben“, urteilte das Gericht. Das Tragen eines Kopftuches durch einzelne Erzieherinnen sei zudem keine Identifizierung des Staates mit einem bestimmten Glauben... jungefreiheit.de 29.11.2016
Beim „Kruzifix-Urteil“ 1995 entschieden die Richter noch entgegengesetzt. Jetzt waren alle vorherigen Instanzen zu blöd, ein dem Verfassungsgericht genehmes Urteil zu erraten. In übler Erinnerung ist immer noch die Entscheidung des Verfassungsgerichtes „im Namen des Volkes“ zugunsten der Rechtschreib„reform“, obwohl das Volk diese in hundert Umfragen und einem Volksentscheid abgelehnt hat.
Geä. 1.12.16

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Sigmar Salzburg
20.05.2016 13.19
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Kükenschreddern

Jahr für Jahr werden hierzulande rund 48 Millionen männliche Küken kurz nach dem Schlüpfen getötet... Das Vorgehen ist brutal: Mit routiniertem Blick sortieren Mitarbeiter des Geflügelbetriebs die männlichen Küken aus. Sie werden – noch quietschlebendig – auf ein Fließband gesetzt. Dieses transportiert die Tiere zu einem Industrieschredder. Der zerhäckselt sie bei lebendigem Leib... Die Massentötung von Küken ruft seit Langem Tierschützer auf den Plan...
n-tv.de 20.5.2016

Das sogenannte Kükenschreddern verstößt nicht gegen das Tierschutzgesetz. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster am Freitag entschieden...
Der niedersächsische Landwirtschaftsminister Christian Meyer (Grüne) hatte den Bund kurz vor dem Urteil aufgefordert, das Schreddern zu verbieten. Es sei ein „barbarisches Treiben“ und „moralisch-ethisch nicht vertretbar“, sagte Meyer im Deutschlandfunk.
spiegel.de 20.5.2016

Die nicht gleichgestellten 48 Millionen weiblichen Tiere dürfen nach einigen Monaten als Eierlegemaschine nicht weniger „human“ als Hühnersuppe oder Hundefutter enden.

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Sigmar Salzburg
20.05.2016 11.10
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Vegan zu leben ist keine Religion

Verwaltungsgericht weist Klage ab –
Berliner Schüler haben keinen Anspruch auf veganes Schulessen

Weil seine Tochter in der Schule kein veganes Mittagessen angeboten bekommt, klagte ein Mann aus Berlin-Köpenick beim Verwaltungsgericht: Das fehlende Angebot schließe seine Tochter von der Gemeinschaft aus, nur, weil sie sich vegan ernähre – es verstoße gegen die Gewissensfreiheit und den Grundsatz der Gleichbehandlung. Am Mittwoch gab ein Sprecher des Gerichts die Entscheidung bekannt: Klage abgelehnt, Prozesskosten werden auch nicht übernommen.
rbb-online.de 18.5.2016

Berliner Gerichtsurteil zum Schulessen
Vegan zu leben ist keine Religion

Schulessen kann nicht auf jede Überzeugung Rücksicht nehmen, meinen Richter. Richtig so ...
von Jost Müller-Neuhof
... Es war ... überfällig, dass Eltern namens ihrer Kinder gerichtlich vorfühlen, welche Trendkost Ganztagesschulen im Angebot haben müssen. Die vorläufige Antwort: Vegan ist nicht dabei.
Wirklich Überzeugte können das kaum hinnehmen, ist es doch so, dass auf religiösen Schweineverzicht oder vegetarische Befindlichkeit oft Rücksicht genommen wird. Ein Widerspruch? Nein ...
tagesspiegel.de 19.5.2016

Dazu sage ich: Die Achtung vor allem Lebenden – je näher verwandt, desto mehr – ist meine einzige Religion. Vegan zu leben, oder mindestens vegetarisch, ist die einsehbare Konsequenz. Sie ist einsichtiger als die Phantasie eines Wüstenpropheten von einem „Gott“, der Schweinefleisch verboten und die Beschneidung kleiner Jungs geboten haben soll. Allerdings: Je größer der Unsinn, um so gewisser ist bei uns die Anerkennung als „Religion“.

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Sigmar Salzburg
13.04.2016 13.22
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Gesundes Volksempfinden gegen krankes Recht

89-93 Prozent der befragten Bürger, gleich welcher Parteipräferenz, sind für eine Verurteilung nach Freispruch, wenn neue Beweise die Schuld des Freigesprochenen erweisen – lt. Spiegel Online:

Ausgangspunkt der Umfrage war eine Petition von Hans von Möhlmann, der eine entsprechende Änderung der Strafprozessordnung fordert. Seine Tochter, die Schülerin Frederike von Möhlmann, war 1981 von einem mittlerweile namentlich bekannten und durch eine DNA-Analyse als höchstwahrscheinlicher Täter identifizierten Mann vergewaltigt und grausam ermordet worden. Seinerzeit konnte ein direkter Tatnachweis nicht geführt werden, weil die vorhandenen Spuren für eine DNA-Analyse zu gering waren. Mittlerweile ist das anders.

Der Kampf eines Vaters

Der Mann war im März 1982 vom Lüneburger Schwurgericht zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Doch der Bundesgerichtshof hob 1983 dieses Urteil auf und verwies den Fall ans Landgericht Stade. Die dortigen Richter sprachen ihn frei und gestanden ihm Haftentschädigung zu. Dieser Freispruch wurde rechtskräftig. Seitdem hat der Mann nichts mehr von der Justiz zu befürchten – es sei denn, er gestünde das Verbrechen. Doch das tut er nicht.

Eine Zivilklage auf Schadensersatz, die der Vater vor dem Landgericht Lüneburg anstrengte, schien der einzige Weg zu einer vom Gesetz nicht vorgesehenen Wiederaufnahme eines Strafprozesses gegen den rechtskräftig freigesprochenen Angeklagten zu sein. Doch die Klage blieb erfolglos, denn die zivilrechtlichen Ansprüche waren nach 30 Jahren verjährt.

spiegel.de 13.4.2016

Konjunktiv II: „gestünde“ oder „gestände“ – wegen seiner Seltenheit heute ungewohnt.

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Sigmar Salzburg
30.03.2016 13.09
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Ungleiche Gleichbehandlung

Spiegel Online berichtete am 29. März:

Gericht in Köln: Vermieter muss homosexuellem Paar Entschädigung zahlen
... Ein Mann, der seine Villa regelmäßig an Hochzeitspaare vermietet, muss einem homosexuellen Paar eine Entschädigung von 1700 Euro zahlen. Das urteilte das Kölner Landgericht. Der Vermieter hatte sich geweigert, mit dem Paar einen Vertrag abzuschließen, nachdem er von dessen Homosexualität erfahren hatte. Das Paar reichte Klage ein und bekam nun Recht.
Das Kölner Landgericht verurteilte den Vermieter wegen Diskriminierung ...
spiegel.de 29.3.2016
Diese Auslegung des Gesetzes diskriminiert wiederum Privatleute wegen ihrer religiösen oder sonstigen Anschauungen. Konsequent angewandt müßten jetzt jedoch wegen der Gleichbehandlung auch Betreiber von Lokalen, die regelmäßig Räume an Vereine und Parteien vermieten, aber der AfD solche staatsgefällig verweigern, zu einer Entschädigungszahlung verurteilt werden. Aber sehen wir in das „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)“ hinein:
§ 1 Ziel des Gesetzes
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
... und vergleichen das mit dem entsprechenden Artikel des Grundgesetzes:
Grundgesetz Artikel 3.3
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
Wie man sieht, haben „unsere“ korrumpierten Volksvertreter die Gleichbehandlung der „politischen Anschauungen“ des Grundgesetzes offensichtlich bewußt im Gleichbehandlungsgesetz unterschlagen.

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Sigmar Salzburg
04.05.2015 09.34
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Diesmal nicht „Neue Deutsche Rechtschreibung”, sondern:

Neue Deutsche Rechtssprechung

Antje Sievers 03.05.2015 13:18

Sie sind vorbestraft wegen Drogendelikten? Sie sind vorbestraft wegen Körperverletzung? Sie sind zu dumm, unverantwortlich und asozial, um Verhütungsmittel zu benutzen? Sie haben der Frau, die Sie geschwängert haben, gedroht, ihr eine Giftspritze in den Hals zu jagen und eine lebenslange Lähmung herbeizuführen? Sie haben versucht, die Mutter zu einer Abtreibung zu nötigen? Sie haben gedroht, dem Hund der Frau den Kopf abzuschneiden? Sie haben der Schwangeren ins Gesicht geschlagen? Sie haben sie als „Hure“ beschimpft und ihr gedroht, “Ich schlage dir das Kind aus dem Bauch?“ Sie haben ihr mehrere Male in den Bauch getreten? Alles kein Problem, Kumpel. Das kostet Sie hundert Euro. “Billiger geht’s nicht“, wird Ihr Richter launig sagen. Siehe hier. Sie werden von einer verschleierten Frau beschuldigt, bei Ikea zu ihr „Gotteskriegerin“ gesagt zu haben? Na, dann sind Sie natürlich voll am Arsch. Aber so was von.

Achse des Guten 3.5.2015

Lea S. ist gläubige Muslima, trägt Kopftuch – und ist Anfeindungen deswegen schon mehr als gewohnt. Als ein Sozialpädagoge sie bei Ikea aber als „Gotteskriegerin“ bezeichnet, erstattet die Studentin Anzeige. Jetzt muss der Mann 750 Euro zahlen. (KstA 26.4.15)

Gleiche Preisklasse: Eine 78jährige Rentnerin, von einem Elfjährigen als „Nutte“ beschimpft, mußte 100 Euro zahlen, weil sie wahrheitsgemäß „Neger“ zurückgerufen hatte.

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Sigmar Salzburg
03.03.2015 19.26
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Zweimal Ablaßhandel mit kriminellen SPD-Größen

Prozess gegen SPD-Politiker im Schnellverfahren eingestellt

Edathy muss nur 5.000 Euro zahlen


2. März 2015 von Redaktion (josch)

Der Prozeß gegen den früheren SPD-Abgeordneten Edathy wegen des Besitzes von Kinderpornographie wurde gegen eine Geldauflage von 5.000 Euro eingestellt.

[Der Vorsitzende Richter Jürgen] Seifert erklärte als Urteilsbegründung: »Jeder Mensch hat eine zweite Chance verdient. Ich wünsche dem Angeklagten alles Gute und hoffe, daß immer weniger Kinder Mißbrauchsopfer werden.«
freiewelt.net 2.3.2015

Edathy bereue, was er getan habe, sagte sein Verteidiger. Ein Schuldeingeständnis wollte Edathy darin aber nicht sehen.faz.net 2.3.2015

Ein weiterer 5000-Euro-Ablaßhandel ...

... wurde diesertage mit dem Coburger SPD-Landrat Michael Busch abgeschlossen. Er hatte vor zwei Jahren die Abhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Bundesparteitages der NPD verhindert, indem er die Wegstrecke zum Tagungsort in Lautertal bei Coburg über 200 Meter mit Erdhaufen blockieren ließ.

Die angerufene Erstinstanz schloß sich damals seiner Meinung an, daß gegen Rechts (fast) alles erlaubt ist. Noch im letzten September betonte er,
„dass er sich keinesfalls auf die Zahlung eines Bußgelds einlassen werde, da dies einem Schuldeingeständnis gleich käme.“

Über den jetzigen Handel schweigt die Presse:

Jetzt muß Landrat Michael Busch eine Geldbuße in Höhe von 5000,– Euro an die Evangelische Versöhnungskirche in der Gedenkstätte Dachau und an die Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau Dora bezahlen. (npd)

Der SPD-Vollpfosten Stegner möchte bei der Gelegenheit aber lieber eine andere verdiente Führungskraft aus der Partei entfernen:

Ralf Stegner @Ralf_Stegner · 2. März
Sozialdemokratische Führungskräfte müssen Vorbildfunktion haben, deshalb schadet fortdauernde Parteimitgliedschaft von Sarrazin oder Edathy.

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Sigmar Salzburg
21.08.2014 09.59
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GEZ Massen-Prozess: Rechtsbeugung?

Das Landgericht Potsdam hat alle Klagen gegen den ARD ZDF Rundfunkbeitrag abgebürstet. Es schien fast so, als wenn das Urteil vorher feststand. Der Prozess selbst war eine reine Show-Veranstaltung ohne jede Chance für die Kläger. – Bericht eines Betroffenen...

>>> mmnews.de 21.8.2014

Das Gericht als verlängerter Arm der dreisten Staatsmacht – wie bei der Durchsetzung der Rechtschreib„reform“ in Schleswig-Holstein.

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