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Reformkritik von Reformern
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Elke Philburn
18.09.2002 16.34
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Ich schätze mal, es ist ein Anglizismus:

literate = des Lesens und Schreibens kundig (z. B. „literate societies“) oder gebildet.

(Wobei ich selber nicht erkennen kann, in welchem Sinn der Verfasser dieses Wort benutzt.)

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J.-M. Wagner
18.09.2002 15.57
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Was, bitte, ist ein „literates Wort“ (vgl. „orthografieundschrift.pdf“, Seite 13)? In meiner Duden-Grammatik (von 1973) kommt das Wort nicht vor, und im normalen Duden gibt es nur den Literaten.
__________________
Jan-Martin Wagner

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Reinhard Markner
18.09.2002 15.18
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Teure Hotline

Der [expandierbare] Kern einer nominalen Gruppe wird in der deutschen Orthografie mit initialer Majuskel markiert. Ein nominaler Kern determiniert eine Genus-Domäne, vgl.:
(1) Jochen fehlt es am Nötigsten.
Nötigste ist selbst Genus-determinierend
(2) Dieser Wein ist der beste.
beste wird im Genus von Wein determiniert
(3) Jochen liebt den Besten.
Besten ist selbst Genus-determinierend
(4) Jede/jeder/jedes Dritte ist nötig.
Dritte ist selbst Genus-determinierend
Insbesondere die Differenzierung zwischen Groß- und Kleinschreibung nimmt allerdings in der deutschen Orthografie teilweise auf für den Laien nur schwer beurteilbare syntaktische und semantische Unterscheidungen Bezug. Dass verschiedene Probleme auch von Experten nicht leicht zu lösen sind, zeigt folgender Problemfall [eine Nachfrage bei der Hotline der Duden-Redaktion, Tel : (01 90) 87 00 98, 3,63 DM/Min., ergab zwar am 24.09.2001 eine Rechnung über 54 DM, aber keine Klärung des Problems]:
(5) Sie war unsere Jüngste. Beispiel aus Duden 1, amtliche Regeln §57
Jüngste ist nicht selbst Genus-determinierend und müsste eigentlich klein geschrieben werden; der Grund für die Großschreibung scheint von den Verantwortlichen für diese Normierung darin gesehen zu werden, dass sich jüngste nicht auf ein Substantiv bezieht, wie etwa beste in Beispiel (2). Was ist aber dann in Fällen wie (8) oder (9)?
(6) Dieser Wein ist der beste.
beste wird im Genus von Wein determiniert Beispiel aus Duden 1, Stichwort beste
(7) Wir haben jetzt eine neue Sekretärin; sie ist die jüngste/Jüngste.
(8) Wir haben jetzt eine neue Sekretärin, welche die jüngste/Jüngste ist.
(9) Sie, unsere neue Sekretärin, ist die jüngste/Jüngste.
In Fällen wie (10) und (11) scheint der Grund für die Großschreibung eher darin gesehen zu werden, dass es sich hierbei um feste Wortgruppen“ handeln soll (Duden 1, R47):
(10) Es ist das Beste, wenn wir jetzt gehen.
(11) Sie hat sich nicht das Geringste vorzuwerfen.
Die Differenzierung zwischen Groß- und Kleinschreibung in der deutschen Orthografie involviert also eine relativ komplexe syntaktische und semantisch-pragmatische Analyse. Benutzerfreundlicher wäre eine Liberalisierung bei Problemfällen.

http://www2.rz.hu-berlin.de/linguistik/institut/syntax/docs/orthografieundschrift.pdf

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Reinhard Markner
24.08.2002 08.51
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Großartige Einsicht

»Beurteilt man die Neuregelung der deutschen Rechtschreibung aus linguistischer Sicht, muss man den Kritikern zugestehen, dass sie einige Probleme aufwirft.«

»Christa Dürscheid : Die Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. Einige Anmerkungen aus linguistischer Sicht«. Erscheint in : Hua, Zongde (Hrsg.): Germanistische Forschung – Festschrift zum 100. Geburtstag von Prof. Weilian Zhang. Shanghai : Verlag für Fremdsprachen.

http://www.uni-muenster.de/Philologie/Dekanat/Duerscheid.html

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Theodor Ickler
03.07.2002 16.44
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Gunnar Böhme: „Zur Entwicklung des Dudens und seinem Verhältnis zu den amtlichen Regelwerken der deutschen Orthographie“. Peter Lang, Frankfurt 2001, XVI, 466 S. (Theorie und Vermittlung der Sprache Bd. 35)

Das Buch ist eine von Dieter Nerius betreute Dissertation. Die Reihe wird von Gerhard Augst mitherausgegeben.

Böhme zeigt an kleineren Regelkomplexen wie z. B. der Dreibuchstabenregel, in welcher Weise der Duden im Wandel der Zeiten die amtlichen Regeln auslegte und anwandte. Am Ende heißt es etwas überraschend:

„Die wichtigste Schlußfolgerung aus der vorangegangenen Untersuchung ist zunächst ganz pauschal die Unerläßlichkeit des Weiterbestehens einer in einem offiziellen Regel- und Wörterverzeichnis kodifizierten amtlichen Regelung der deutschen Orthographie.“ (433)

Dies folgt aber keineswegs aus den Darlegungen. Böhme fährt fort und schließt sich wörtlich an die bekannte Poisition seines Doktorvaters Nerius an:

„Da diese Norm (von 1901/02) staatlicherseits festgelegt wurde, ist sie auch nur durch erneute staatliche Eingriffe zu ändern.“ (433)

Er sieht die Ursache des Reformbedarfs darin, daß 1901/02 nicht alle Bereiche geregelt wurden und der Staat in der Folgezeit nicht hinreichend auf die Tendenzen im Schreibgebrauch und auf das Bedürfnis der Schreibenden nach „weiteren, verbindlichen und verläßlichen Anweisungen für jeden Einzelfall“ reagierte.

„Dadurch blieb es fatalerweise privaten Initiativen wie der von Konrad DUDEN und seinen Nachfolgern mit dem Duden überlassen, im Interesse der Sprachbenutzer den Interpretationsspielraum durch Konkretisierungen und Differenzierungen der Regelung auszufüllen und Normierungen über den amtlich vorgegebenen Rahmen hinaus vorzunehmen.“ (434)

(Was soll daran fatal sein? Das wird es doch erst durch die staatliche Privilegierung. Andernfalls könnte man den Duden als mehr oder weniger sinnvollen Vorschlag für eine einheitliche Schreibweise betrachten.)

Böhme beklagt die „mangelnde staatliche Kontrolle solcher Orthographiedarstellungen wie der im Duden“ (434)

Er fordert für die Zukunft:

„Die deutsche Rechtschreibung muß umfassend kodifiziert sein. D. h., daß alle orthographischen Regelteilbereiche so vollständig und detailliert wie möglich in einem amtlichen Regelwerk fixiert sein müssen. Die Normierung sämtlicher Einzelfälle, die nicht oder nicht eindeutig anhand der Vorschriften im Regelapparat erfaßbar sind, muß über ein amtliches Wörterverzeichnis erfolgen.
(...) Die Einhaltung dieser Vorgaben (in nichtamtlichen Wörterbüchern, Th. I.) müßte staatlicherseits regelmäßig kontrolliert werden.“

Man wirft dem Duden einerseits vor, den Kontakt zu den seit langem nicht mehr abgedruckten und kaum noch bekannten Regeln von 1901 verloren zu haben, andererseits beklagt man, daß die seither vorgenommenen Änderungen – meist Anpassungen an den Schreibgebrauch – nicht den amtlichen Segen gefunden hatten, weil der Staat sich kaum noch um solche Dinge gekümmert, sondern sie längst – und 1955 auch offiziell – an den Duden abgetreten hatte. Der Sache nach waren also die Benutzer mit der privatwirtschaftlichen Betreuung durchaus gut bedient und zufrieden, der einzige Makel bestand in den Augen von Böhme und Nerius darin, daß sie nicht staatlich war.

Die von Böhme skizzierte, bis ins kleinste Detail geregelte und zugleich von der Staatsmacht streng kontrollierte Rechtschreibung ist wohl eher eine Horrorvision. Vielleicht soll damit die Staatsgläubigkeit des ehemaligen SED-Genossen Nerius bis in ihr selbstparodistisches Extrem getrieben werden.

Das Buch ist in herkömmlicher Rechtschreibung gedruckt. Der Verfasser versichert, weder emotionale noch fachliche Vorbehalte gegen die Neuregelung zu haben. Aber er wolle „keinen Bruch entstehen lassen zu der Orthographie, die zum überwiegenden Teil den Gegenstand meiner Untersuchung ausmacht (...) Zum anderen geschah dies in Reminiszenz an die erste, fast hundertjährige deutsche Einheitsorthographie und in Verbeugung vor den Leistungen ihrer Verfechter aus der Zeit der vorletzten Jahrhundertwende, allen voran Konrad DUDEN.“ (Vorwort)
Herausgeber und Betreuer, also Augst und Nerius, müssen mit dieser Regelung einverstanden gewesen sein.

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Th. Ickler

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Theodor Ickler
20.04.2001 08.34
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Im neuesten Heft der „Muttersprache“ (1/2001, S. 36-45) gibt es einen interessanten Aufsatz von Renate Baudusch: „Die Getrennt- und Zusammenschreibung als Problemschwerpunkt der deutschen Rechtschreibreform“.
Frau Baudusch gehörte viele Jahre lang zum Reformarbeitskreis und hat sich besonders mit der Zeichensetzung beschäftigt. Soviel ich weiß, war sie zu DDR-Zeiten kein „Reisekader“ und konnte an den Sitzungen im Ausland nicht teilnehmen. Zusammen mit dem GZS-Experten Dieter Herberg trat sie auch für eine bessere Lösung bei der Getrennt- und Zusammenschreibung ein, wurde jedoch von der Schaeder-Partei überstimmt, die dem verhängnisvollen IDS-Entwurf zum Sieg verhalf. Diese Vorgänge werden von Frau Baudusch noch einmal kurz nacherzählt.
„Die Getrenntschreibung als unmarkierten Normalfall anzunehmen und als generelle neue Regel in der amtlichen Regelung (§ 34, E3) zu fixieren bedeutet einen Eingriff in das System der deutschen Sprache, der nur scheinbar klare Verhältnisse schafft, mit dem jedoch gegen die noch im Fluss befindliche Sprachentwicklung und den bereits etablierten Sprachusus verstoßen wird. Für Entscheidungsfindungen auf diesem Gebiet der orthografischen Norm bleibt nur die Möglichkeit, die tatsächlich auf diesem Gebiet vorhandene Unschärfe in der Abgrenzung zwischen Wortgruppe und Zusammensetzung als sprachimmanent hinzunehmen und diese Kategorien nach der auf die Prager Linguistik zurückgehenden Theorie von Zentrum und Peripherie nicht als geschlossene Schachteln zu betrachten, sondern sie als Kategorien mit fließenden Übergängen entwicklungsdynamisch zu begreifen.“

In ihrem neuen Aufsatz stellt Renate Baudusch sehr gut dar, wie falsch die Nichtberücksichtigung der Betonung war – wovon ja Schaeder inzwischen selbst abgerückt ist. Besonders am Beispiel der Fügungen und Zusammensetzungen mit „einander“ zeigt sie ausführlich und mit vielen Beispielen, wie verfehlt die Reform hier ist. Die Betonung ist zwar nicht ausnahmslos, aber doch in vielen Fällen ein guter Hinweis auf die Schreibung.
Sie schließt mit den Worten:
„Mir ist klar, dass sich der hier aufgezeigte Sachverhalt nicht auf alle Bereich der GZS übertragen lässt; doch sollte das Kriterium der Betonung dort, wo es für die Schreibung hilfreich sein kann, als 'Brücke' sinnvoll genutzt werden können.“

Die Lektüre dieses gedankenreichen und allgemeinverständlichen Aufsatzes sei wärmstens empfohlen!
__________________
Th. Ickler

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