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-- Hessen und die Todesstrafe (http://Rechtschreibung.com/Forum/showthread.php?threadid=1316)


eingetragen von Detlef Lindenthal am 28.01.2008 um 06.40

Offen gestanden: Weder von R. Koch noch von A. Y. würde ich ohne Abscheu und Bedenken z.B. einen Gebrauchtwagen kaufen.
Ein weiteres offenes Geständnis: In Sachen Gemeinwesen bin ich für Werterhaltung und zukunftsichernde Erneuerung. Also nicht solchen Quatsch, wofür K. und Y. angetreten sind.
– Um wieviel einfacher hätte sich K. das Gewähltwerden gemacht, wenn er den Befehl zur RS„R“ nicht gegeben hätte! Oder ist, wegen der Vergeßlichkeit der Wähler, solche Volksveralberung „voll egal“, siehe Wahlergebnis Wulff?

(Jedenfalls hätte K. ein paar Wählerpunkte gewinnen können, indem er die Todesstrafe abschafft. Oder aber durchsetzt [wofür ich hinwiederum nicht bin]. Was macht er eigentlich den ganzen Tag lang für das viele Geld, was er bekommt?)
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Detlef Lindenthal


eingetragen von Detlef Lindenthal am 27.12.2007 um 06.47

... wies ich darauf hin, daß es in Hessen immer noch die Todesstrafe gibt. Ging ein Aufschrei durch die Reihen der Gutmenschen? Nein. Neue Medien braucht das Land.
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Detlef Lindenthal


eingetragen von Detlef Lindenthal am 27.04.2005 um 12.42

Aus der Hessischen Landesverfassung:

>>Artikel 21
Gesetzliche Strafen


(1) Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden worden, so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch richterliches Urteil die Freiheit und die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen oder beschränkt werden. Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden.

(2) Die Strafe richtet sich nach der Schwere der Tat.

(3) Alle Gefangenen sind menschlich zu behandeln. <<

Fundstelle z.B.:
http://www.hessenrecht.hessen.de/gvbl/gesetze/10_1Verfassung/10-1-verfass/paragraphen/para21.htm oder
http://lawww.de/hlv/Aktuell/hv_text.htm#21



Meine Auffassung als Staatsbürger, Mensch, Vater und Demokrat ist, daß es bei Drohungen gegen Gesetzesbrecherinnen und Gesetzesbrecher nicht einfach „er“ heißen darf, denn es ist auch denkbar und vorgekommen, daß Frauen z.B. entsetzliche Giftmorde verüben.
Bei dieser Gelegenheit sollten die Hessen auch darüber nachdenken, ob die Todesstrafe mit der künftigen EU-Verfassung usw. vereinbar ist.
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Detlef Lindenthal


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